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RG, 04.01.1918 - Rep. II. 394/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Hat bei Bekanntmachungen öffentlicher Behörden das Geltung, was die Behörde erklären wollte und zu erklären geglaubt hat, oder nur dasjenige, was sie nach dem objektiven Inhalte der Bekanntmachung tatsächlich erklärt hat?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung behördlicher Bekanntmachungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 91, 423
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.10.1977 - VII ZR 195/76
Schadensersatzpflicht für das Handeln von Erfüllungsgehilfen oder Vertretern - …
Maßgeblich ist vielmehr der objektive Erklärungswert seines Angebots (BGHZ 36, 30, 33), d.h. wie der Beklagte es nach Treu und Glauben und nach der Verkehrsauffassung verstehen durfte und mußte (RGZ 91, 423, 426).